Kann ich auch mit ausländischem Pass Mitglied der reformierten Kirche werden?
Ja. Nach einer Frist von drei Monaten Aufenthalt haben Sie zudem auch das uneingeschränkte Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten.
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Wenn Sie Mitglied unserer Kirche werden möchten, füllen Sie bitte das Formular «Aufnahme in die Evangelisch-reformierte Landeskirche Bern-Jura-Solothurn / Entrée dans l'Eglise réformée Berne-Jura-Soleure» aus und senden Sie dieses per Post an die folgende Adresse:
Ev.-ref.
Gesamtkirchgemeinde Bern
Kirchmeieramt
Abteilung
Sekretariat Behörden
Bürenstrasse 12
3001 Bern
Die zuständige Kirchgemeinde wird dann durch eine Pfarrperson mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Sobald der Kirchgemeinderat Ihre Aufnahme in die Evangelisch-reformierte Landeskirche bestätigt hat, werden die zuständigen Stellen (z.B. Einwohnerkontrolle, Steuerbehörde) durch das Sekretariat informiert.